Update COVID-19: nützliche Informationen für Reisende
27.05.2021
Stand gemäß der ital. Gesetzesverordnung Decreto-Legge Nr. 65 vom 18. April 2021 und der Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 14. Mai 2021. Die Maßnahmen gelten bis zum 31. Juli 2021.
IN ITALIEN REISEN
In Italien gelten für Einreisende gesundheitliche Präventionsmaßnahmen, die sich nach dem Herkunftsland richten.
Vor der Einreise nach Italien muss das europäische digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) ausgefüllt werden.
Reisende aus EU-Ländern, dem Schengenraum, Großbritannien und Israel können ohne Quarantänepflicht nach Italien einreisen, vorausgesetzt, sie weisen bei der Einreise ein negatives Ergebnis eines Tests (Antigen- oder PCR-Test) vor, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Italien vorgenommen wurde.
Erfahren Sie auf viaggiaresicuri.it in wenigen Klicks mehr über die Einreisebedingungen nach Italien aus Ihrem Herkunftsland. Sie werden gebeten, Folgendes anzugeben:
- Herkunftsland
- Land/Länder, in dem/denen Sie sich in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben
- Besitz der EU-Staatsbürgerschaft oder der Staatsbürgerschaft eines Lands des Schengenraums
- Besitz eines meldeamtlichen Wohnsitzes in Italien als langfristig wohnhafte Person oder Verwandtschaft mit einer Person, die ihren Wohnsitz in Italien hat und dort langfristig wohnhaft ist
Nach Abschluss des Verfahrens wissen Sie, ob für die Einreise nach Italien aus Ihrem Land Einschränkungen gelten, welche Unterlagen Sie vorweisen müssen und welche Bedingungen für Ihre Einreise gelten.
MUND-NASEN-SCHUTZ UND ABSTANDSREGELUNG
In ganz Italien besteht die Pflicht, in geschlossenen Räumen an öffentlichen Orten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen; auch im Freien gilt Maskenpflicht, sobald sich Personen, die nicht im selben Haushalt leben, in der Nähe befinden.
Es ist ein verpflichtender Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einzuhalten.
GRÜNE COVID-19 BESCHEINIGUNG
Der grüne Covid-19 Pass ist ein Dokument, das bestätigt, dass der Inhaber:
- vollständig geimpft ist gegen COVID-19
- nach einer COVID-19-Infektion genesen ist
- einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test besitzt
Das Impfzertifikat gilt neun Monate nach Abschluss des Impfzyklus: Wenn für die Impfung zwei Dosen vorgesehen sind, beginnt der neunmonatige Gültigkeitszeitraum daher am Tag der Verabreichung der zweiten Dosis. Das Zertifikat wird auch nach Verabreichung der ersten Dosis ausgestellt. In diesem Fall beginnt die Gültigkeit fünfzehn Tage nach der Verabreichung und endet mit der Verabreichung der zweiten Dosis.
Das Zertifikat über die erfolgte Genesung ist sechs Monate lang gültig. Das Zertifikat über einen negativen COVID-19-Test ist 48 Stunden lang gültig.
Der grüne Pass ist notwendig, um sich von einer weiß oder gelb eingestuften Region in eine orangene oder rote Region zu bewegen, soweit dies nicht aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, oder es sich um nachgewiesene Notfälle handelt.
In einigen Fällen kann der grüne Pass auch für den Besuch von Veranstaltungen nötig sein wie z.B. Sportveranstaltungen in Stadien.
Der Pass ist für alle Personen über 2 Jahren erforderlich.